Rechtlich geschützt


Alle heimischen Fledermäuse sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt.

 

Dies bedeutet, dass 

  • die Tiere nicht verfolgt, gefangen oder getötet werden dürfen.
  • die Quartiere (Wohnstätten) der Fledermäuse nicht beschädigt oder zerstört werden dürfen.
  • die Tiere in der Zeit der Fortpflanzung, Jungenaufzucht, Wanderung und Überwinterung nicht erheblich gestört oder beunruhigt werden dürfen.

Unvermeidbare Eingriffe

  • müssen genehmigt werden!
  • an Gebäuden müssen vorher mit der Naturschutzbehörde abgesprochen werden.
  • sollten frühzeitig gemeldet werden.

Was passiert dann?

  • Ein Fledermausexperte wird als Fachberater eingeschalten. 
  • Gemeinsam wird ein Lösung für Mensch und Fledermaus gesucht.