Alle heimischen Fledermäuse sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt.
Dies bedeutet, dass
- die Tiere nicht verfolgt, gefangen oder getötet werden dürfen.
- die Quartiere (Wohnstätten) der Fledermäuse nicht beschädigt oder zerstört werden dürfen.
- die Tiere in der Zeit der Fortpflanzung, Jungenaufzucht, Wanderung und Überwinterung nicht erheblich gestört oder beunruhigt werden dürfen.
Unvermeidbare Eingriffe
- müssen genehmigt werden!
- an Gebäuden müssen vorher mit der Naturschutzbehörde abgesprochen werden.
- sollten frühzeitig gemeldet werden.
Was passiert dann?
- Ein Fledermausexperte wird als Fachberater eingeschalten.
- Gemeinsam wird ein Lösung für Mensch und Fledermaus gesucht.